
Bestandsschutz im AntiDHG ab 01.01.2020 !
Es war für die betroffenenen Frauen ein langer Kampf ... Aus Anlass der Geburt ihrer Kinder erhielten mehrere tausend Frauen in der DDR in den Jahren 1978/1979 zur Vermeidung von Komplikationen bei weiteren Schwangerschaften die sogenannte Anti-D-Prophylaxe - eine einfache Injektion. Der Impfstoff wurde indes aus Blutplasma gewonnen, welches teilweise mit dem Hepatitis-C-Virus verunreinigt war - mit verheerenden Folgen: Über 4.500 Frauen erkrankten an einer Hepatitis-C-Infekt

Klassiker: Das vergessene OP-Instrument
Bleibt im Rahmen einer Bauch-OP ein Instrument (hier: Nadel) im Bauchraum zurück, ist der behandelnde Arzt dem Patienten zum Schadenersatz verpflichtet. Das OLG Stuttgart sprach einer Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 € zu, weil die behandelnden Ärzte bei einer Operation im Bauchraum eine 1,9 cm lange Nadel übersehen hatten und diese dort verblieben war (Urteil v. 20.12.2018 - 1 U 145/17 - ). Nach der Rechtsauffassung des Gerichts müssen Ärzte alle möglichen und

Aktueller Stand im Kampf um Entschädigung nach Hepatitis-C-Infektion (AntiDHG)
Es war nur eine Spritze... ... welche das Leben tausender junger Frauen in den Jahren 1978/79 in der DDR dramatisch veränderte. Aus Anlass der Geburt ihrer Kinder erhielten sie zur Vermeidung von Komplikationen bei weiteren Schwangerschaften die sogenannte Anti-D-Prophylaxe - eine einfache Injektion. Der Impfstoff wurde indes aus Blutplasma gewonnen, welches teilweise mit dem Hepatitis-C-Virus verunreinigt war. Trotz Kenntnis dieses Umstandes und hierfür geltender eindeutiger

6.000 € Schmerzensgeld bei Wundnaht ohne dokumentierte Verwendung eines Lokalanästhetikums
Erfolgreich erstritt eine Patientin im Wege der Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin ein hohes Schmerzensgeld. Die Klägerin trug vor, dass der sie behandelnde Arzt eine sich wieder geöffnete Naht nach einer operativen Korrektur einer Hammerzehe (Hallux malleus bzw. Digitus malleus) mit 7 Stichen ohne örtliche Betäubung erneut vernäht hatte. Der behandelnde Arzt hatte dies bestritten. Das Landgericht Berlin sprach der Klägerin gleichwohl ein Schmerzensgeld von 300

Hepatitis-C-Infektion nach Impfung bei Schwangerschaften in der DDR
Es war nur eine Spritze... ... welche das Leben tausender junger Frauen in den Jahren 1978/79 in der DDR dramatisch veränderte. Aus Anlass der Geburt ihrer Kinder erhielten sie zur Vermeidung von Komplikationen bei weiteren Schwangerschaften die sogenannte Anti-D-Prophylaxe - eine einfache Injektion. Der Impfstoff wurde indes aus Blutplasma gewonnen, welches teilweise mit dem Hepatitis-C-Virus verunreinigt war. Trotz Kenntnis dieses Umstandes und hierfür geltender eindeutiger

Perforation nach Darmspiegelung grober ärztlicher Behandlungsfehler?
Übersehen einer erneuten Perforation nach Darmspiegelung stellt einen groben ärztlichen Behandlungsfehler dar. In dem von uns über 3 Jahre bearbeiteten Fall kam es bei einer Darmspiegelung zu einem Durchstoßen des Darmes (Perforation). Diese Verletzung wurde zwar sofort versorgt. Gleichwohl besserte sich das Wohlbefinden des Betroffenen nicht. Erst nach weiteren 2 Tagen erfolgte eine Operation, bei welcher festgestellt wurde, dass die Verletzung nur unvollständig versorgt wor

Unzureichende Aufklärung über Behandlungsrisiken begründet Arzthaftung.
Eine nicht rechtzeitige, unzureichende oder gar unterbliebene Aufklärung des Patienten über Risiken der geplanten ärztlichen Behandlung begründet nahezu regelhaft Schadensersatzansprüche gegenüber der Behandlerseite. Bei stationären Behandlungen ist eine Aufklärung des Patienten erst am Operationstag grundsätzlich verspätet (BGH, NJW 2003, 2012). Bei risiko- und umfangreichen Operationen ist eine Aufklärung selbst am Vortag des Eingriffs verspätet (BGH, NJW 2007, 217). Auch ü

Arzthaftung wegen unterlassener Diagnostik bei einer bestehenden Blutgerinnungsstörung.
Unterlässt ein Arzt die diagnostische Abklärung einer bestehenden Blutgerinnungsstörung im Vorfeld eines geplanten Eingriffes, obwohl er hierzu konkrete Anhaltspunkte aufgrund der eigenen Angaben des Patienten und der vorliegenden pathologischen Blutwerte hat, so handelt es sich dabei um einen groben Behandlungsfehler in der Form eines Befunderhebungsfehlers. Der Arzt haftet für hieraus resultierende Schäden des Patienten. Dem Patienten kommt hierbei eine Beweislastumkehr zug

Schadenersatz für Organisationsfehler im Krankenhaus.
Die Gerichte stellen hohe Anforderungen an die organisatorischen Sorgfaltspflichten eines Krankenhausträgers, mit welchen dieser Fehler und damit Schäden bei Patienten durch einen ordnungsgemäßen Klinikbetrieb verhindern soll. Dies betrifft sowohl Fragen der personellen Auswahl als auch der sachlichen Ausstattung. Treten in diesem Bereich des voll beherrschbaren Risikos Schädigungen von Patienten auf, stellt dies einen Behandlungsfehler dar, welcher häufig zu einer Umkehr der

Schmerzensgeld bei Verkehrsunfall & Arzthaftung.
Dem Geschädigten steht für die vorübergehende oder dauerhafte Beeinträchtigung seiner Gesundheit ein angemessenes Schmerzensgeld zu, welches der Schädiger ihm leisten muss. Unabhängig davon, ob diese Schädigungen aus einem Verkehrsunfall oder einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung herrühren. Die Höhe des jeweiligen Schmerzensgeldes ist dabei von einer Vielzahl von Einzelfaktoren abhängig und einer ständigen Weiterentwicklung unterworfen. Nachdem ab dem Jahr 1981 für schwere