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Der Haushaltsführungsschaden – eine oft unterschätzte Schadensposition.

Unabhängig davon, ob die Fähigkeit eines Verletzten zur Führung seines eigenen Haushaltes im Ergebnis eines ärztlichen Behandlungsfehlers oder eines Verkehrsunfalles nur vorübergehend oder aber gar dauerhaft beeinträchtigt ist, schuldet der Schädiger hierfür einen Ersatz in Geld.

Und dies unabhängig davon, ob der Verletzte sich zur Führung seines Haushaltes einer Ersatzkraft tatsächlich bedient hat oder nicht.

Zeiten von stationären Behandlungen führen zur vollständigen Ersatzpflicht der sonst für die Haushaltsführung aufgewandten Zeit - dies können schnell 25 – 30 Stunden/Woche sein.

Denn der Verlust der Fähigkeit zur Führung des eigenen Haushaltes stellt sich für den Verletzten entweder als eigener Erwerbsschaden oder aber als verletzungsbedingte vermehrte Bedürfnisse dar (OLG Düsseldorf, Urteil v. 12.03.2007 - 1 U 206/06 - ).

Diese wichtige Schadensposition wird oft vernachlässigt, obwohl die hier zu leistenden Beträge insbesondere in Fällen lebenslang fortbestehender Beeinträchtigungen schon bei mittleren Körperschäden (z.B. dauerhafte Folgen eines Polytraumas) den Schmerzensgeldbetrag deutlich übersteigen.

Ist eine 30-jährige Verletzte zum Beispiel dauerhaft in der Haushaltsführung im Umfang von 10 Stunden/Woche - und damit nur etwas mehr als 1 Stunde/Tag - gehindert, so kann sie hierfür in Abhängigkeit von der eigenen Ausstattung ihres Haushaltes (Eigenheim) und der eigenen familiären Situation (Kinder) schnell einen Entschädigungsbetrag von deutlich über 200.000,00 € beanspruchen.

Zunehmend gehen die Gerichte dazu über, keine zeitliche Befristung des Haushaltsführungsschadens bis zu einem bestimmten Lebensalter mehr vorzunehmen (KG, Urteil v. 26.07.2010 - 12 U 77/09 - ; OLG Celle, Urteil v. 30.11.2011 - 14 U 182/10 - ).

Entscheidend für die jeweilige Höhe des Haushaltsführungsschadens sind jedoch stets die individuellen persönlichen Verhältnisse des Verletzten, die Schwere der von ihm erlittenen Verletzungen und die hieraus verbliebenen Dauerschäden.

Dabei geht es zuvorderst immer um die Interpretation medizinischer Befunde und Fragestellungen.

Dies gilt es - mit qualifizierter Hilfe eines in der Schadensregulierung und mit medizinischen Sachverhalten vertrauten und erfahrenen Rechtsanwaltes – detailliert gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Schädigers darzustellen.

Anderenfalls droht der Verlust eines erheblichen Anteils von berechtigten Schadensersatzansprüchen aus einem Behandlungsfehler oder Verkehrsunfall ...

Machen Sie sich deshalb unser langjähriges Wissen auf diesem Gebiet zu eigen.

Wir unterstützen Sie - kompetent und nachhaltig.

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