Bestandsschutz im AntiDHG ab 01.01.2020 !
Es war für die betroffenenen Frauen ein langer Kampf ...
Aus Anlass der Geburt ihrer Kinder erhielten mehrere tausend Frauen in der DDR in den Jahren 1978/1979 zur Vermeidung von Komplikationen bei weiteren Schwangerschaften die sogenannte Anti-D-Prophylaxe - eine einfache Injektion.
Der Impfstoff wurde indes aus Blutplasma gewonnen, welches teilweise mit dem Hepatitis-C-Virus verunreinigt war - mit verheerenden Folgen:
Über 4.500 Frauen erkrankten an einer Hepatitis-C-Infektion, an deren gesundheitlichen Folgen sie noch heute leiden und auch in Zukunft zunehmend weiter leiden werden.
Diese reichen von Todesfällen, Leberumbau bis hin zur Zirrhose, schmerzhafteste Erkrankungen der Gelenke, Muskelschmerzen, Gefühlsstörungen in den Extremitäten, Antriebslosigkeit, schnelle körperliche Ermüdbarkeit, Depression, Diabetes mellitus, Sehstörungen ....
Ca. 85% der an Hepatis-C-Erkrankten leiden an chronischen Gesundheitsstörungen, welche selbst im Falle einer antiviralen Therapie mit neuen Medikamenten fortbestehen oder nur langsam bzw. gar nicht abklingen.
Grund hierfür ist sehr häufig die bereits über Jahrzehnte unerkannt bestandene Infektion mit dem Hepatitis-C-Virus, welche zu chronischen Schäden an anderen Organen oder Organsystemen führte (sogen. extrahepatische Manifestationen).
Wir setzen uns seit über 10 Jahren bundesweit für die betroffenen Frauen ein - und begleiten sie auf ihrem langen Weg durch die Verwaltungsinstanzen und die Sozialgerichtsbarkeit.
Als Vertrauensanwalt der einzig noch verbliebenen und nennenswerten Interessenvertretung der Anti-D-Immunisierung-Geschädigten, dem "Deutschen Verein Anti-D HCV-Geschädigter e.V." (www.anti-d-hcv-geschaedigte.de) begleitete Rechtsanwalt Ingo Klee das Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des AntiDHG und brachte hierzu die Vorschläge und Anregungen der Betroffenen im Rahmen der Anhörung bei dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 21.10.2019 ein.
Hierzu gehörte auch die Forderung eines Bestandsschutzes.
Diesen hat der Gesetzgeber jetzt mit dem neuen § 7 a AntiDHG geschaffen.
Danach erhalten alle betroffenen Frauen auf deren (bis zum 30.06.2020 zu stellenden) Antrag ab dem 01.01.2020 wieder monatliche Entschädigungsleistungen nach dem AntiDHG, sofern sie solche aufgrund eines Änderungsbescheides in der Zeit vom 01.01.2014 - 31.12.2019 wegen gesundheitlicher Verbesserungen nach einer antiviralen Therapie aberkannt oder aber in nur noch geminderter Höhe erhielten.
Diese gesetzliche Regelung eines Bestandsschutzes im AntiDHG schafft für die betroffenen Frauen endlich Rechtssicherheit und gibt ihnen trotz ihrer zum Teil schwer geschädigten Gesundheit wieder ein Stück Lebensperspektive an die Hand.
Hierbei wird es weiterer qualifizierter rechtlicher Beratung und Vertretung ebenso bedürfen wie des gemeinsamen Handelns und des Erfahrungsaustausches aller Betroffenen untereinander.
Nur gemeinsam sind sie als Betroffene stark - ihr Anliegen braucht ihrer aller Stimmen !!!
Wir unterstützen sie hierbei weiterhin.
Mit weit überdurchschnittlichem Erfolg.
Die Regulierung von Gesundheitsschäden ist unsere Kernkompetenz - seit Anbeginn und ausschließlich auf Seiten der Geschädigten.
Aus Prinzip.
Als Fachanwalt für Medizinrecht.
Sie erreichen uns auch über unsere Telefonnummer 0381-37 56 89 10
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