

500.000 € Schmerzensgeld bei Geburtsschaden
Erleidet ein Kind schwere geistige (erhebliche Entwicklungsverzögerungen) sowie körperliche (GdB 100, Merkzeichen "G", "B" und "H") Gesundheitsschäden, welche ihm auf Dauer eine eigenständige und selbstbestimmte Lebensführung nicht ermöglichen, so ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000 € angemessen. Zu dieser Auffassung gelangte das OLG Hamm (Urteil v. 04.12.2018 - 26 U 9/16 - ), nachdem im Ergebnis einer umfassenden Beweisaufnahme festgestellt worden war, dass die behand