

70.000 € Schmerzensgeld bei unterlassener Darmspiegelung
70.000 € Schmerzensgeld bei grob fehlerhaft nicht durchgeführter Darmspiegelung und später festgestellter Krebserkrankung gerechtfertigt Unterlässt ein Internist trotz zum Teil heftiger Blutungen aus dem Anus seiner Patientin weitergehende Untersuchungen und diagnostiziert lediglich Hämorrhoiden und eine Analfissur, so stellt sich ein solches Vorgehen als grober Behandlungsfehler dar, wenn 9 Monate später bei der Patientin Darmkrebs mit schon erfolgter Metastasierung der Lebe