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Schmerzensgeld bei Verkehrsunfall & Arzthaftung.

Dem Geschädigten steht für die vorübergehende oder dauerhafte Beeinträchtigung seiner Gesundheit ein angemessenes Schmerzensgeld zu, welches der Schädiger ihm leisten muss.

Unabhängig davon, ob diese Schädigungen aus einem Verkehrsunfall oder einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung herrühren.

Die Höhe des jeweiligen Schmerzensgeldes ist dabei von einer Vielzahl von Einzelfaktoren abhängig und einer ständigen Weiterentwicklung unterworfen.

Nachdem ab dem Jahr 1981 für schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen Schmerzensgeldbeträge von allenfalls 150.000,00 € und mehr ausgeworfen wurden, durchbrachen die Maximalbeträge ab dem Jahr 2000 die Grenze von 500.000,00 €.

Diese Entwicklung hält an.

Erstmals wurde für ein Opfer massiver sexueller Gewalt ein Schmerzensgeld von 100.000,00 € ausgeurteilt, da das erkennende Gericht neben der Schwere der Tat davon ausging, dass die bisherigen zuerkannten Schmerzensgeldbeträge für diese Fälle generell zu niedrig seien (LG Wuppertal, Urteil v. 05.02.2013 - 16 O 95/12 - ).

Am 30.05.2014 verglichen sich die Parteien eines Rechtsstreits wegen einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung während der Geburt eines Kindes vor dem OLG Frankfurt auf das bisher höchste Schmerzensgeld von 700.000,00 €.

Die Gerichte stellen immer mehr in den Vordergrund, dass es in Fällen, in denen der lebenslang Schwerstgeschädigte auch nur noch ansatzweise seine eigene körperliche Behinderung wahrzunehmen vermag, eines hohen sechsstelligen Schmerzensgeldes bedarf, um dem Geschädigten auch nur eine ansatzweise Genugtuung für die von ihm unverschuldet zu erleidende Zerstörung seiner weiteren unbeeinträchtigten Lebensführung zu verschaffen.

Bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes kommt es zuvorderst auf die fachkundige Auswertung medizinischer Befunde und sachverständiger Gutachten an.

Hierzu bedarf es spezialisierter anwaltlicher Hilfe.

Diese Hilfe vermittelt ein in der Bearbeitung solcher Schäden erfahrener Fachanwalt für Medizinrecht.

Das sind wir.

Ausschließlich für die Geschädigten.

Aus Prinzip.

Vor Ort & bundesweit.

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