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Hepatitis-C-Infektion nach Impfung bei Schwangerschaften in der DDR

Es war nur eine Spritze...

... welche das Leben tausender junger Frauen in den Jahren 1978/79 in der DDR dramatisch veränderte.

Aus Anlass der Geburt ihrer Kinder erhielten sie zur Vermeidung von Komplikationen bei weiteren Schwangerschaften die sogenannte Anti-D-Prophylaxe - eine einfache Injektion.

Der Impfstoff wurde indes aus Blutplasma gewonnen, welches teilweise mit dem Hepatitis-C-Virus verunreinigt war.

Trotz Kenntnis dieses Umstandes und hierfür geltender eindeutiger Handlungsanweisungen wurde der so verunreinigte Impfstoff in Umlauf gebracht - mit verheerenden Folgen:

Bereits Anfang 1979 traten die ersten Fälle einer Hepatitis-C-Infektion bei den betroffenen Frauen auf:

Berlin (10), Rostock (6), Leipzig und Sangerhausen (je 4 Fälle) - einige der Frauen schwebten sofort in Lebensgefahr.

Aus Gründen der Staatsräson und des Systemwettstreits wurde dieser unfassbare Skandal verschwiegen, viele der betroffenen Frauen im Unklaren über die Infektion selbst oder deren Gründe gelassen und eine Vielzahl von ihnen zum ausdrücklichen Schweigen hierüber aufgefordert.

Die Folgen für die betroffenen Frauen waren und sind gravierend.

Neben den bereits eingetretenen Todesfällen litt und leidet die Mehrheit der betroffenen Frauen noch heute an den Folgen der durch die Anti-D-Prophylaxe erworbenen Hepatitis C:

Leberumbau bis hin zur Zirrhose, schmerzhafteste Erkrankungen der Gelenke, Muskelschmerzen, Gefühlsstörungen in den Extremitäten, Antriebslosigkeit, schnelle körperliche Ermüdbarkeit, Depression, Diabetes mellitus ....

Dem gesundheitlichen Verfall folgte wegen der einsetzenden Erwerbsunfähigkeit schnell der soziale Abstieg.

Ohne ausreichende materielle Absicherung.

Dem sollte das AntiDHG (Anti-D-Immunprophylaxe-Hilfegesetz) begegnen, indem es den betroffenen Frauen - wenn auch in weiten Teilen nur bescheidene - finanzielle Hilfe in Form von Rente und Einmalzahlung gewährt.

Doch offenbar setzt sich für eine noch immer nicht unerhebliche Anzahl der betroffenen Frauen die seinerzeit erlebte Zurücksetzung und Missachtung fort:

Etliche wurden bis heute nicht oder zu spät über die Gesundheitsämter in den Neuen Bundesländern über ihre eigene Betroffenheit informiert - wodurch die Einmalzahlung nach dem AntiDHG wegen der kurzen Anmeldefrist von einigen Monaten in Wegfall zu geraten droht.

Wiederum andere kämpfen um die zutreffende Festsetzung ihres GdS (Grad der Schädigung), welcher direkt die Höhe ihrer monatlichen Rente bestimmt.

Wir setzen uns für die betroffenen Frauen ein - und begleiten sie auf ihrem langen Weg durch die Verwaltungsinstanzen und die Sozialgerichtsbarkeit.

Unseren letzten Fall schlossen wir im Sommer 2016 erfolgreich ab - mit der Nachzahlung einer weiteren hohen 5-stelligen Entschädigungssumme für unsere Mandantin.

Sollten Sie hierzu Fragen haben oder aber als Betroffene weiteren Informations- oder Beratungsbedarf benötigen, so können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Die Regulierung von Gesundheitsschäden ist unsere Kernkompetenz - seit Anbeginn und ausschließlich auf Seiten der Geschädigten.

Aus Prinzip.

Als Fachanwalt für Medizinrecht.

Sie erreichen uns über unsere Telefonnummer 0381-37 56 89 10 oder über Facebook.

(Copyright Bild: tashatuvango-fotolia.com)

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