

Verkehrssicherungspflichten des Betreibers einer Kart-Bahn.
Das OLG Oldenburg stellte in seinem Urteil vom 30.10.2014 - 14 U 37/14 - fest, dass der bloße Hinweis des Betreibers einer Kart-Bahn auf die Notwendigkeit des Tragens enganliegender Kleidung auf einem DIN A-3 großen Hinweisschild diesen nicht von der Haftung für erlittene Körperverletzungen durch einen hiergegen erfolgten Verstoß durch einen Benutzer seiner Bahn befreie. Im streitgegenständlichen Fall erlitt eine Benutzerin ein Strangulationstrauma mit einem Teilabriss der Lu