

Klassiker: Das vergessene OP-Instrument
Bleibt im Rahmen einer Bauch-OP ein Instrument (hier: Nadel) im Bauchraum zurück, ist der behandelnde Arzt dem Patienten zum Schadenersatz verpflichtet. Das OLG Stuttgart sprach einer Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 € zu, weil die behandelnden Ärzte bei einer Operation im Bauchraum eine 1,9 cm lange Nadel übersehen hatten und diese dort verblieben war (Urteil v. 20.12.2018 - 1 U 145/17 - ). Nach der Rechtsauffassung des Gerichts müssen Ärzte alle möglichen und