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Klassiker: Das vergessene OP-Instrument


vergessene Instrumente nach OP

Bleibt im Rahmen einer Bauch-OP ein Instrument (hier: Nadel) im Bauchraum zurück, ist der behandelnde Arzt dem Patienten zum Schadenersatz verpflichtet.

Das OLG Stuttgart sprach einer Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 € zu, weil die behandelnden Ärzte bei einer Operation im Bauchraum eine 1,9 cm lange Nadel übersehen hatten und diese dort verblieben war (Urteil v. 20.12.2018 - 1 U 145/17 - ).

Nach der Rechtsauffassung des Gerichts müssen Ärzte alle möglichen und zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen gegen das unbeabsichtigte Zurücklassen von Fremdkörpern im Operationsgebiet treffen.

Dies sei insbesondere durch Zählkontrollen sämtlicher bei der OP verwandten Instrumente und Materialien nach einer OP sicherzustellen.

Stellen Ärzte dies durch organisatorische Maßnahmen nicht belegbar sicher oder verstoßen hierbei gegen übliche Standards , haften sie für hieraus entstehende immaterielle und materielle Schäden Ihrer Patienten.

Die Regulierung von Gesundheitsschäden ist unsere Kernkompetenz - seit Anbeginn und ausschließlich auf Seiten der Gechädigten.

Aus Prinzip.

Als Fachanwalt für Medizinrecht.

Sollten Sie selbst oder Ihre Angehörigen oder Freunde in einem ähnlich gelagerten Fall betroffen sein, können Sie sich gerne an uns unter unserer Rufnummer 0381 - 37 56 89 10.

(Copyright Bild: V-fotolia.com)

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