
Geburtsschäden – ein Dauerbrenner!
Die Regulierung von Geburtsschäden stellt neben dem menschlichen Schicksal eine schadensrechtliche Angelegenheit dar, deren Bearbeitung in die Hände von Spezialisten gehört – so RiOLG Ernst vom Arzthaftungssenat des OLG Düsseldorf. Gegenstand des ersten Teils der soeben zu Ende gegangenen 2-tägigen Weiterbildungsveranstaltung in Köln waren neben den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen zum Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers vor, während und nach der Geburt die
Medizinische Detailkenntnisse unabdingbar für erfolgreiche anwaltliche Arbeit.
Die zutreffende Bezifferung von Schadensersatzansprüchen aus fehlerhafter ärztlicher Behandlung oder Verkehrsunfall macht detaillierte Kenntnisse zu typischen Verletzungsmustern und möglichen Spätschäden unabdingbar. Dies war Gegenstand des 2. Teils der insgesamt 4-tägigen Weiterbildungsveranstaltung mit dem Richter am BGH Wellner (6. Senat; u.a. zuständig für Arzthaftungssachen) und den Versicherungsärzten der Allianz Deutschland AG, Dr. Schelter und Dr. Hirgstetter. Von dem