
Der Haushaltsführungsschaden – eine oft unterschätzte Schadensposition.
Unabhängig davon, ob die Fähigkeit eines Verletzten zur Führung seines eigenen Haushaltes im Ergebnis eines ärztlichen Behandlungsfehlers oder eines Verkehrsunfalles nur vorübergehend oder aber gar dauerhaft beeinträchtigt ist, schuldet der Schädiger hierfür einen Ersatz in Geld. Und dies unabhängig davon, ob der Verletzte sich zur Führung seines Haushaltes einer Ersatzkraft tatsächlich bedient hat oder nicht. Zeiten von stationären Behandlungen führen zur vollständigen Ersat