
Grober Behandlungsfehler schon bei einfachem Befunderhebungsfehler!
Unterlässt es die Behandlerseite im Rahmen der gebotenen Abklärung plötzlich und heftig stechend auftretender Kopfschmerzen, auch die Möglichkeit einer Subarachnoidalblutung (SAB) diagnostisch auszuschließen, so führt schon dieser einfache Befunderhebungsfehler zu einer Umkehr der Beweislast auf die Behandlerseite. So befand es das OLG Hamm in seinem Teilurteil vom 09.11.2012 - I-26 142/09 - . Denn bei diesen Symptomen kann es sich um die Vorstufe einer SAB (sogen. Warning le