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70.000 € Schmerzensgeld bei unterlassener Darmspiegelung


70.000 € Schmerzensgeld bei grob fehlerhaft nicht durchgeführter Darmspiegelung und später festgestellter Krebserkrankung gerechtfertigt

Unterlässt ein Internist trotz zum Teil heftiger Blutungen aus dem Anus seiner Patientin weitergehende Untersuchungen und diagnostiziert lediglich Hämorrhoiden und eine Analfissur, so stellt sich ein solches Vorgehen als grober Behandlungsfehler dar, wenn 9 Monate später bei der Patientin Darmkrebs mit schon erfolgter Metastasierung der Leber festgesetllt wird.

Die nicht erfolgte Darmspiegelung bei einer solchen Symptomatik verstößt in gravierender Weise gegen die anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst.

Aus diesem Grunde stellt sich das Unterlassen der Darmspiegelung als grober Behandlungsfehler dar, weshalb der behandelnde Arzt den Beweis erbringen müsse, dass diese Verzögerung in der Diagnostik um 9 Monate nicht ursächlich für den Darmkrebs und dessen weitere Ausbreitung gewesen sei (Umkehr der Beweislast).

Da der behandelnde Arzt diesen Beweis nicht zu führen vermochte, erkannte das Gericht den Erben der später verstorbenen Patienten aus übergegangenem Recht ein Schmerzensgeld in Höhe von 70.000 € zu (OLG Braunschweig, Urteil v. 28.02.2019 - 9 U 129/15 - ).

Überlassen Sie die erfolgreiche und vollständige Durchsetzung Ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche deshalb nicht dem Zufall und wenden Sie sich in solchen Fällen ausschließlich an eine(n) Fachanwalt/-anwältin für Medizinrecht !

Rechtsanwalt Ingo Klee ist Fachanwalt für Medizinrecht - von Anbeginn ausschließlich auf Seiten der Geschädigten.

Wir vertreten Geschädigte bundesweit. Außergerichtlich und vor Gericht.

Sollten Sie selbst oder Ihre Angehörigen oder Freunde von einem ärztlichen Behandlungsfehler betroffen sein, rufen Sie uns einfach für ein erstes kostenloses Beratungsgespräch unter unserer Rufnummer 0381 - 37 56 89 10 an.

(Copyright Bild:Henry Schmitt-fotolia.com)

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