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20.000 € Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Bandscheiben-OP


Das OLG Hamm sprach einem Patienten ein Schmerzensgeld von 20.000 € nach einer fehlerhaften Bandscheiben-OP zu und stellte fest, dass die Behandlerseite auch für alle aus dieser Bandscheiben-OP herrührenden zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden hafte (Urteil v. 29.09.2014 - 3 U 54/14 - ).

Das Gericht sah es im Ergebnis der Gutachten der Sachverständigen als erwiesen an, dass der Patient über die Risiken der hier im Jahr 2006 erfolgten Operation nicht darüber aufgeklärt worden war, dass es zu der angewandten neuartigen Methode des Bandscheibenersatzes (Prothese) eine bereits hinreichend etablierte und risikoärmere Methode (Versteifung) gab.

Darüber hinaus sei bei dem Patienten zuvor keine Allergietestung bezüglich des verwandten Prothesenmaterials durchgeführt worden.

Schlussendlich rügte das sachverständig beratene Gericht auch den Umstand als behandlungsfehlerhaft, dass die Behandlerseite zuvor keine Ausschlussdiagnostik durchgeführt habe, um die konkrete Ursache für die Beschwerden des Patienten genau abzuklären.

Dies sei im vorliegenden Fall durch eine Infiltration der Facettengelenke möglich und geboten gewesen, da der Patient bereits schon vor der OP an einer Facettengelenksarthrose gelitten habe.

Die gewählte Art der OP (Einsatz einer Prothese) war daher schon von Anbeginn nicht oder kaum geeignet, eine Beschwerdefreiheit oder deutliche Linderung der Beschwerden herbeizuführen.

Im Ergebnis dieses überflüssigen Eingriffes haben sich auch die Chancen für eine noch mögliche Versteifung der Lendenwirbelsäule des Patienten deutlich verschlechtert, da dies nur noch durch den Bauchraum und damit deutlich risikobehafteter zu bewerkstelligen sei.

Der Patient konnte glaubhaft darlegen, dass er sich im Falle einer umfassenden Aufklärung für die risikoärmere Variante (Versteifung) oder aber generell gegen einen solchen Eingriff entschieden hätte.

Zur haftungsrechtlichen Beurteilung solcher komplexer medizinischer Fragestellungen bedarf es qualifizierter anwaltlicher Hilfe.

Dies ist der Fachanwalt für Medizinrecht.

Das sind wir.

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Sollten Sie selbst Betroffener sein, rufen Sie uns einfach an unter (0381) 37 56 89 10​.

(Copyright Foto: psdesign1-fotolia.com)

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