Die Regulierung von Geburtsschäden – Teil 2
Im 2. Teil dieser mehrtägigen Weiterbildungsveranstaltung ging es um die konkrete Bezifferung des Geburtsschadens als einer der am schwersten zu regulierenden Personenschäden aus dem Bereich des Medizinrechts.
Die Referenten waren wieder Garanten für unabdingbares Praxiswissen aus 1. Hand:
BGH-Richter Wolfgang Wellner zeigte u.a. zwingend zu beachtende Grundsätze und Alternativerwägungen bei der Ermittlung des fiktiven Erwerbsschadens auf.
Darüber hinaus verwies er auf die inzwischen gefestigte Rechtsprechung des BGH zur Ermittlung der Höhe eines angemessenen Schmerzensgeldes bei schwersten Personenschäden (Apallisches Syndrom, Wachkoma, schwerste Hirnschäden u.a.).
RiOLG Hans-Günter Ernst (OLG Düsseldorf) widmete sich in einem seiner Schwerpunkte detailliert der Berechnung des Haushaltsführungsschadens.
Wird hier durch den mit der Schadensregulierung beauftragten Rechtsanwalt nicht akribisch gearbeitet und in einem etwaigen Prozess detailliert vorgetragen, droht dem Geschädigten schnell der unwiederbringliche Verlust von mehreren hunderttausend Euro.
Rechtsanwalt Jürgen Jahnke zeigte mit seinem Insider-Wissen aus über 30-jähriger Berufserfahrung bei einem großen deutschen Versicherer und seiner - auch als Autor zahlreicher Fachbücher - ausgewiesenen Expertise auf, welche scheinbar unüberschaubaren Risiken sowohl dem Versicherer als auch dem Geschädigten im Rahmen von Abfindungsvergleichen bei der Regulierung von Geburtsschäden drohen.
Einig waren sich alle 3 Referenten darin:
Die anwaltliche Begleitung dieser Personengroßschäden gehört in spezialisierte Hände und setzt zwingend sichere medizinische Fachkenntnisse voraus.
Dies sind die Fachanwälte für Medizinrecht.
Das sind wir.
Aus Prinzip nur auf Seiten der Geschädigten.
Bundesweit & vor Ort.