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Grober Behandlungsfehler schon bei einfachem Befunderhebungsfehler!

Unterlässt es die Behandlerseite im Rahmen der gebotenen Abklärung plötzlich und heftig stechend auftretender Kopfschmerzen, auch die Möglichkeit einer Subarachnoidalblutung (SAB) diagnostisch auszuschließen, so führt schon dieser einfache Befunderhebungsfehler zu einer Umkehr der Beweislast auf die Behandlerseite.

So befand es das OLG Hamm in seinem Teilurteil vom 09.11.2012 - I-26 142/09 - .

Denn bei diesen Symptomen kann es sich um die Vorstufe einer SAB (sogen. Warning leak) handeln.

Führe die unterlassene Diagnostik zum Übersehen des Warning leak und damit zum Unterlassen der sonst gebotenen ärztlichen Maßnahmen, so habe die Behandlerseite für die hierdurch im weiteren Verlauf durch die SAB eingetretenen Gehirnschäden beim Betroffenen vollumfänglich einzustehen.

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