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Schmerzensgeldtabelle nur als grobe Richtschnur geeignet

Bei Unfällen mit Kindern und schweren ärztlichen Behandlungsfehlern sind Schmerzensgeldtabellen nur als grobe Richtschnur geeignet.

Die Regulierung von Personenschäden stellt die komplexeste Art der Schadenregulierung dar.

Meistens erfolgt durch einen Laien oder nicht versierten Rechtsbeistand nur ein Blick in eine übliche Schmerzensgeldtabelle - und der Schaden scheint reguliert.

Dabei stellt der Schmerzensgeldanspruch des Geschädigten schon bei mittleren Personenschäden nur die kleinste Schadensposition seiner gesamten Schadensersatzansprüche dar.

Zwar sprechen die Gerichte zunehmend höhere Schmerzensgelder bei schwersten Personenschäden nach Unfall oder ärztlichem Behandlungsfehler zu (KG Berlin (Urteil v. 16.02.2012 - 20 U 157/10 - Gesamtschmerzensgeld von ca. 650.000,00 € für die schwerste Schädigung eines 4 1/2-jährigen Kindes durch einen ärztlichen Behandlungsfehler ; ähnlich bereits

LG München I, Urteil v. 08.03.2006 - 9 O 12986/04 - ).

Hierbei kommt es jedoch immer auf den individuellen Einzelfall an. Den findet man in keiner Schmerzensgeldtabelle.

Doch die weitergehenden Ansprüche des Geschädigten in Form des Verdienstschadens, des Haushaltsführungsschadens und anderer vermehrter Bedürfnisse sind in solchen Fällen noch ungleich höher.

Für den Geschädigten nicht sichtbar läuft währenddessen im Hintergrund der Regress der Sozialleistungsträger gegen den Schädiger für bisherige und zukünftige ärztliche Behandlungen etc..

Bei einem Geburtsschaden kommen so schnell Beträge von über 10 Millionen Euro zustande.

Hier heißt es, von Anbeginn qualifizierte rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, damit Sie als Geschädigter zuvorderst Ihre eigenen Interessen wahrnehmen können.

Dies ist besonders dann brisant, wenn es um Fälle geht, in denen die Haftpflichtsumme des Schädigers nicht zur Befriedigung aller Gläubiger (Geschädigter, Krankenkassen, Sozialhilfeträger, Rentenversicherungsträger etc.) ausreicht.

Denn auf Seiten der Haftpflichtversicherer begegnen die Geschädigten hochqualifizierten Mitarbeitern - diese werden immer versuchen, den zu regulierenden Schaden möglichst kostengünstig und endgültig aus der Welt zu schaffen.

Die hierbei auftretenden Fragen sind zu komplex und der mit einer Abfindungszahlung drohende Rechtsverlust meist endgültig.

Nehmen Sie daher besonders qualifizierten rechtlichen Rat in Anspruch.

Dies ist der Fachanwalt für Medizinrecht.

Das sind wir.

Ausschließlich auf der Seite der Geschädigten - von Anbeginn & aus Prinzip.

Bundesweit & vor Ort.

Sind auch Sie betroffen oder benötigen in einem solchen Fall als Angehöriger oder Freund rechtlichen Rat, so rufen Sie uns unter der Festnetznummer 0381 - 37 56 89 10 an.

(Copyright Bild: andrea lehmkuhl-fotolia.com)

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