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Haushaltsführungsschaden

Vor dem Schadensereignis konnten Sie Ihren Haushalt regelmäßig selbstständig alleine führen und alle hiermit verbundenen Haushaltstätigkeiten selbst verrichten.

 

Dieser Einsatz Ihrer eigenen Arbeitskraft in eigenen Angelegenheiten stellt einen ersatzpflichtigen Vermögensschaden dar, sofern Sie durch eine Verletzung an der ungestörten Fortführung Ihres Haushaltes gehindert sind.

 

Dies liegt für den Fall Ihrer stationären Behandlung auf der Hand.

 

Doch auch das Unvermögen, den eigenen Haushalt auch nicht mehr teilweise führen zu können, sobald Sie in die eigene Häuslichkeit zurückgekehrt sind, stellt einen ersatzpflichtigen Schaden dar.

 

Dies alles wird zusammengefasst in einer Schadensposition: dem  Haushaltsführungsschaden.

 

Der Schädiger schuldet Ihnen zu dessen Ersatz eine Zahlung  in Geld.

 

Diesen Ersatz können Sie sogar beanspruchen, wenn Sie keine Ersatzkraft dafür  einstellen, welche diejenigen Arbeiten übernimmt, welche Sie nun nicht mehr verrichten können.

 

Je länger Ihr verletzungsbedingtes Unvermögen zur vollen Haushaltsführungsfähigkeit dabei anhält, desto  länger muss der Schädiger Ihnen eine solche Zahlung leisten.

 

Für den Fall Ihrer dauerhaften – auch nur teilweisen Verhinderung muss diese Zahlung als Vorschuss zu Beginn eines jeden Quartals gezahlt werden. Dadurch übersteigt schon bei mittelschweren Verletzungen mit verbleibenden haushaltsführungstypischen Dauerschäden die Summe der Zahlungen für den Haushaltsführungsschaden den Betrag für das für die Verletzung gezahlte Schmerzensgeld schnell um ein Vielfaches.

 

Auch bei der Ermittlung dieser Schadensposition kommt es auf Ihre ganz eigenen persönlichen Haushaltsverhältnisse an.

 

Neben der so erfolgenden Ermittlung Ihres individuellen Haushaltstyps und Ihres Anteils an der Haushaltsführung muss weitergehend die zutreffende Ermittlung der zu berücksichtigenden Vergütung einer fiktiven Ersatzkraft für jeden Zeitraum der jeweiligen Beeinträchtigung erfolgen.

 

Dies lässt sich wiederum nur zutreffend ermitteln, wenn es Ihnen gelingt, Ihre regelmäßig ärztlich dokumentierten Verletzungen anhand  fundierter medizinischer Kenntnisse als konkrete Beeinträchtigungen bei den einzelnen Haushaltsführungstätigkeiten darzustellen.

 

Auch dies stellt eine unserer Kernkompetenzen dar.

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