Vorsorge
Sorgen Sie selbst schon möglichst frühzeitig selbst dafür, dass auch für den Fall, dass Sie Ihren eigenen Willen nicht mehr oder nicht mehr eigenverantwortlich äußern können, Ihre Interessen umfassend und von Jedermann respektiert und gewahrt werden.
Dies betrifft den Bereich der vorübergehenden intensivmedizinischen Behandlung ebenso wie den Fall des dauerhaften Verlustes des eigenen Ausdrucksvermögens durch eine dementielle Erkrankung.
Hierbei stehen Ihnen mit der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung zwei wirksame rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Im Bereich der umfassenden Regelung dieser eigenen Vorsorgemöglichkeiten in vielfältigen Belangen verfügen wir über eine jahrelange Erfahrung.
Hierbei kommt Ihrer persönlichen Situation und Ihren Wünschen entscheidende Bedeutung zu.
Dies betrifft nach unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet insbesondere den Bereich der verbindlichen Regelung vom Umfang medizinischer Behandlungsmaßnahmen (insbesondere den Behandlungsabbruch) .
Darüber hinaus stellt jedoch auch die rechtssichere Gestaltung einer Vorsorgevollmacht im Bereich der Vermögenssorge bei bestehenden besonderen Formerfordernissen einen weiteren Schwerpunkt auf diesem Gebiet dar.
Auch hierbei unterstützen wir Sie gerne.