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Strafrecht

Um Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens werden zu können, bedarf es nicht viel.

 

Sobald Sie jedoch Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens sind, sind Sie zum Teil einem umfangreichen Instrumentarium der Strafverfolgungsbehörden mit wiederum empfindlichen Eingriffen bis in Ihre intimste Sphäre ausgesetzt.

 

Dem gilt es von Anbeginn wirksam  durch anwaltlichen Beistand unter Ausnutzung Ihrer prozessualen Rechte entgegenzutreten.

 

Sie selbst jedoch können  unmittelbar weder Einsicht in die Ermittlungsakte oder die Gerichtsakte nehmen -  dies Erreichen Sie nur durch die Beauftragung einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwaltes als einem mit den Gerichten und  der Staatsanwaltschaft gleichgestellten Organ der Rechtspflege.

 

Je früher Sie eine solche Beauftragung vornehmen, desto effektiver können Sie auf den jeweiligen Verfahrensgang Einfluss nehmen.

 

Gleiches gilt für das Einsichtsrecht im Falle Ihrer erlittenen Verletzungen im Rahmen eines Behandlungsfehlers oder eines Verkehrsunfalles.

 

Schon hier können Sie in einem gerichtlichen Verfahren als Nebenkläger in einem Adhäsionsverfahren Ihre Schadensersatzansprüche geltend machen oder mit dem Täter im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs auf eine frühzeitige Befriedigung Ihrer Schadensersatzansprüche hinwirken.

 

Auch hierzu bedarf es qualifizierter anwaltlicher Hilfe.

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