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Arbeitsrecht

Das Spektrum der anwaltlichen Tätigkeit im Bereich des Arbeitsrechts ist vielfältig.

 

Dies beginnt schon bei der Vorbereitung des Abschluss Ihres Arbeitsvertrages mit einem potentiellen Arbeitgeber.

 

Was hier vertraglich geregelt wurde, ist regelmäßig nur noch schwer nachbesserbar.

 

Dies betrifft insbesondere Ihre Vergütung, die Probezeit, die Anerkennung von vorherigen Tätigkeiten als Zeiten der Betriebszugehörigkeit bei Ihrem neuen Arbeitgeber oder aber die Vereinbarung von Bedingungen für Gehaltserhöhungen/Höherstufungen.

 

Im Arbeitsverhältnis selbst stellen sich regelmäßig Probleme wie Abmahnungen, Versetzungen oder Urlaubs-und Vergütungsansprüche als weitere Schwerpunkte gebotener anwaltlicher Unterstützung dar.

 

Schlussendlich ist anwaltliche Hilfe in der Praxis in einem besonderen Maße bei der beabsichtigten Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geboten – unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis durch eine Arbeitgeberkündigung, im Kündigungswege durch Sie selbst oder aber kurzfristig und ohne Einhaltung von Kündigungsfristen einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden soll.

 

Bei der sicheren Bewältigung der damit verbundenen rechtlichen Probleme unter möglichst umfassender Wahrung Ihrer Interessen helfen wir Ihnen.

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