Aktueller Stand im Kampf um Entschädigung nach Hepatitis-C-Infektion (AntiDHG)
Es war nur eine Spritze...
... welche das Leben tausender junger Frauen in den Jahren 1978/79 in der DDR dramatisch veränderte.
Aus Anlass der Geburt ihrer Kinder erhielten sie zur Vermeidung von Komplikationen bei weiteren Schwangerschaften die sogenannte Anti-D-Prophylaxe - eine einfache Injektion.
Der Impfstoff wurde indes aus Blutplasma gewonnen, welches teilweise mit dem Hepatitis-C-Virus verunreinigt war.
Trotz Kenntnis dieses Umstandes und hierfür geltender eindeutiger Handlungsanweisungen wurde der so verunreinigte Impfstoff in Umlauf gebracht - mit verheerenden Folgen:
Über 4.500 Frauen erkrankten an einer Hepatitis-C-Infektion, an deren gesundheitlichen Folgen sie noch heute leiden und auch in Zukunft zunehmend weiter leiden werden.
Diese reichen von Todesfällen, Leberumbau bis hin zur Zirrhose, schmerzhafteste Erkrankungen der Gelenke, Muskelschmerzen, Gefühlsstörungen in den Extremitäten, Antriebslosigkeit, schnelle körperliche Ermüdbarkeit, Depression, Diabetes mellitus, Sehstörungen ....
Erschreckend hierbei:
Ca. 85% der an Hepatis-C-Erkrankten leiden an chronischen Gesundheitsstörungen.
Die selbst im Falle einer antiviralen Therapie fortbestehen oder nur langsam bzw. gar nicht abklingen.
Grund hierfür ist sehr häufig die bereits über Jahrzehnte unerkannt bestandene Infektion mit dem Hepatitis-C-Virus.
Dem gesundheitlichen Verfall folgte und folgt wegen der einsetzenden Erwerbsunfähigkeit schnell der soziale Abstieg.
Ohne ausreichende materielle Absicherung.
Dem sollte das AntiDHG (Anti-D-Immunprophylaxe-Hilfegesetz) begegnen, indem es den betroffenen Frauen - wenn auch in weiten Teilen nur bescheidene - finanzielle Hilfe in Form von Rente und Einmalzahlung gewährt.
Doch offenbar setzt sich für eine noch immer nicht unerhebliche Anzahl der betroffenen Frauen die seinerzeit erlebte Zurücksetzung und Missachtung fort:
Etliche wurden bis heute nicht oder zu spät über die Gesundheitsämter in den Neuen Bundesländern über ihre eigene Betroffenheit informiert - wodurch die Einmalzahlung nach dem AntiDHG wegen der kurzen Anmeldefrist von einigen Monaten in Wegfall zu geraten droht.
Erst langsam steuerte hier die Rechtsprechung einzelner Gerichte der Praxis der Versorgungsämter entgegen und gewährt immer mehr Frauen Einmalzahlungen auch nach Antragstellungen nach dem 31.12.2000.
Wiederum andere Frauen kämpfen um die zutreffende Festsetzung ihres GdS (Grad der Schädigung), welcher direkt die Höhe ihrer monatlichen Rente bestimmt.
Und ganz viele Frauen geben zermürbt durch die Verwaltungspraxis und langjährige Sozialgerichtsverfahren auf, ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.
Häufig in Unkenntnis darüber, dass ablehnende Entscheidungen der Versorgungsämter nicht für die Ewigkeit gelten. Anpassungen vorgenommen werden müssen, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert. Ihren Angehörigen Ansprüche auf Zahlung auch über den Tod der betroffenen Frauen hinaus zustehen.
Und kaum bekannt:
Das diese gesetzlichen Ansprüche auch den Kindern und Partnern der betroffenen Frauen zustehen, sofern der Nachweis einer Hepatitis-C-Infektion durch die betroffenen Frauen erbracht worden ist.
Wir setzen uns seit über 10 Jahren bundesweit für die betroffenen Frauen ein - und begleiten sie auf ihrem langen Weg durch die Verwaltungsinstanzen und die Sozialgerichtsbarkeit.
Mit überdurchschnittlichem Erfolg.
Durch die Bündelung unserer Fachkompetenz und unserer gewonnenen außergerichtlichen und gerichtlichen Erfahrungen.
Sollten Sie hierzu Fragen haben oder aber als Betroffene weiteren Informations- oder Beratungsbedarf benötigen, so können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Oder wenden sich hierzu an die einzig noch verbliebene und nennenswerte Interessenvertretung der Anti-D-Immunisierung-Geschädigten unter www.anti-d-hcv-geschaedigte.de.
Nur gemeinsam sind sie als Betroffene stark - ihr Anliegen braucht ihrer aller Stimmen !!!
Die Regulierung von Gesundheitsschäden ist unsere Kernkompetenz - seit Anbeginn und ausschließlich auf Seiten der Geschädigten.
Aus Prinzip.
Als Fachanwalt für Medizinrecht.
Sie erreichen uns auch über unsere Telefonnummer 0381-37 56 89 10 oder über facebook.
(Copyright Bild: tashatuvango-fotolia.com)