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Vermehrte Bedürfnisse nach ärztlichem Behandlungsfehler oder Verkehrsunfall.

Kommt es nach einem Behandlungsfehler oder Verkehrsunfall zum längerfristigen Anfall von Mehrkosten, stellen diese überwiegend einen ersatzpflichtigen Schaden für den Geschädigten dar.

Das Spektrum solcher vermehrten Bedürfnisse ist breit gefächert und zum Teil von ganz erheblichem Umfang.

Klassiker sind hierbei:

Einmalige Aufwendungen für den behindertengerechten Um- oder Neubau eines Wohnhauses (OLG Düsseldorf, VersR 1995, 1449).

Die durch die Leistungen der Pflegeversicherung nicht abgedeckten zusätzlichen Betreuungsleistungen durch Angehörige (OLG Brandenburg, VersR 2010, 1601).

Mehrkosten für den behindertengerechten Umbau eines Kfz oder dessen Anschaffung (OLG Koblenz, VersR 2010, 480).

Kosten der Begleitung eines Kindes durch dessen Eltern zu Behandlungen und Rehabilitationsaufenthalten (BGH, NJW 1989, 766).

Welche von diesen und vielen anderen verletzungsbedingten Mehrkosten in welchem Umfang einen ersatzfähigen Schaden darstellen, bedarf qualifizierter und auf langjähriger Erfahrung beruhender anwaltlicher Beratung.

Dies ist der Fachanwalt für Medizinrecht.

Das sind wir & aus Prinzip nur für die Geschädigtenseite.

Bundesweit und vor Ort.

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