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Geburtsschäden – ein Dauerbrenner!


Die Regulierung von Geburtsschäden stellt neben dem menschlichen Schicksal eine schadensrechtliche Angelegenheit dar, deren Bearbeitung in die Hände von Spezialisten gehört – so RiOLG Ernst vom Arzthaftungssenat des OLG Düsseldorf.

Gegenstand des ersten Teils der soeben zu Ende gegangenen 2-tägigen Weiterbildungsveranstaltung in Köln waren neben den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen zum Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers vor, während und nach der Geburt die gesamte Bandbreite von möglichen Komplikationen wie Risikoschwangerschaft, auffällige CTG-Befunde, Geburtsstillstand, Schulterdystokie, unterbliebene Blutuntersuchungen beim Kind unter der Geburt, unterlassenes Wechseln zum (Not-)Kaiserschnitt oder aber die nicht erfolgte unverzügliche intensivmedizinische Betreuung des Neugeborenen.

Die hierbei zutage Tage tretenden komplexen Schädigungen stellte Prof.Dr. Kainer als Chefarzt der Gynäkologischen Abteilung der Klinik Hallerwiese (Nürnberg) dar.

Wie hoch die Messlatte zur Verneinung eines groben Behandlungsfehlers für die Behandlerseite im Falle von Risikoschwangerschaften und der nicht ordnungsgemäß erfolgten Reaktion auf Probleme während der Geburt mittlerweile liegt, verdeutlichte das Mitglied des Arzthaftungssenates des BGH, RiBGH Wellner.

Alle Referenten stimmten darin überein, dass eine schadensadäquate Regulierung dieser dramatischen Einzelfälle neben der besonderen fachlichen Qualifikation auch die Bereitschaft und Fähigkeit voraussetzt, komplexe medizinische Sachverhalte zu durchdringen.

Ein Credo, welchem wir uns in unserer täglichen Arbeit stets von Neuem verpflichtet fühlen – für unsere Mandanten!

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